Steuern beim Vermögensaufbau

Kapitalerträge, Altersvorsorge, Immobilien


Steuern entscheiden mit, was von deiner Rendite übrig bleibt. Bei Aktien und ETFs, bei Mieteinnahmen, beim Erwerb einer Immobilie und am Ende auch bei Rente und Pension. Steuern beim Vermögensaufbau. Was für manche nur trockene Materie ist, waren Steuern für mich Herausforderung und mittlerweile ein Hebel der bei allen meinen Investitionen beim Vermögensaufbau eine zentrale Rolle spielt.


Steuern beim Vermögensaufbau - Paragraph, Steuerbuch und Taschenrechner

Steuern bei Geldanlage, Immobilien und Altersvorsorge

Steuern fallen nicht erst an, wenn das Vermögen groß ist. Sie begleiten sofort jeden Schritt: die Abgeltungsteuer auf Dividenden und Kursgewinne, die Vorabpauschale bei ETFs, die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und die Besteuerung von Rente und Pension. Dazu kommen hingegen clevere Stellschrauben, die Anleger nutzen können: Freibeträge, Verlustverrechnung, Abschreibung und, immer auch wichtig, der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf. Wer sie kennt, behält mehr von dem, was das Vermögen oft erwirtschaftet. Für die finanzielle Unabhängigkeit zählt am Ende, was nach Steuern bleibt.


Beiträge zu den Steuern beim Vermögensaufbau

Wer Vermögen aufbaut, führt natürlich auch Steuern ab. Das sowohl beim Investieren, Ansparen, beim Kauf und Verkauf von Immobilien und natürlich auch im Ruhestand.


Meine Erfahrungen mit Steuern als Kapitalanleger, Vermieter, Arbeiter und Beamter

Ich war Arbeiter, bin zwischenzeitlich Beamter und gleichzeitig auch Anleger und Vermieter. Dadurch begegnen mir Steuern aus drei Richtungen: Gehalt aus den Jobs, aus der Altersvorsorge bei Rente und Pension, Erträge aus ETFs und die Einnahmen aus meinen Immobilien. Mit der Zeit habe ich gelernt, dass sich Steuern nicht am Jahresende erledigen lassen, sondern bei jeder Anlageentscheidung mitgedacht werden müssen. Auf Kapitalfuchs teile ich selbst erarbeitetes Wissen, allgemeine steuerliche Grundlagen und Erfahrungen aus meiner persönlichen Finanzplanung. Ich bin kein Steuerberater und weder kann ich, noch darf ich aus rechtlichen Gründen eine individuelle steuerliche Beratung anbieten. Mehr zu mir und meinem Weg findest du auf der

"Mich-Seite"

Steuern beim Vermögensaufbau - Globus mit Münzen, Wachstumszweig und einem Chart auf dem Display

Rechner für deine Steuern beim Vermögensaufbau

Vorabpauschale-Rechner

Basiszins nachlesen: BMF-Schreiben zum Basiszins 2026 · BMF Investmentsteuer mit früheren Jahren

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Was wäre bei anderem Basiszins?
BasiszinsVorabpauschaleSteuer
Basiszins seit 2018
JahrBasiszinsBasisertrag je 10.000 €

Berechnung: Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7, begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung zuzüglich Ausschüttungen, minus Ausschüttungen, anteilig für volle Monate im Besitz. Danach Teilfreistellung, Freibetrag und Steuer. Bei negativem Basiszins entsteht keine Vorabpauschale. Die Steuer wird Anfang des Folgejahres abgebucht. Die Basiszinsen 2018 bis 2026 stammen aus den BMF-Schreiben, prüfe den aktuellen Wert beim BMF. Orientierung, keine Steuerberatung.

Kapitalertragsteuer-Rechner

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Rechenweg
SchrittBetrag

Vereinfachte Berechnung nach dem Stand 2026: 25 % Abgeltungsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, Kirchensteuer wird in der Formel berücksichtigt. Beim Verkauf mindern bereits versteuerte Vorabpauschalen den Gewinn, danach greift die Teilfreistellung. Ausländische Quellensteuer: Angerechnet wird höchstens der Satz des Doppelbesteuerungsabkommens, hier mit 15 % angesetzt, und höchstens die deutsche Abgeltungsteuer auf diese Erträge. Bei Fonds zählt nur der Teil nach Teilfreistellung. Was darüber einbehalten wurde, holst du dir beim ausländischen Fiskus zurück. Wenn dein Sparer-Pauschbetrag die deutsche Steuer auf null drückt, verfällt die Anrechnung. Die Trennung von Aktien- und Sonstigen Verlusttöpfen ist nicht enthalten. Orientierung, keine Steuerberatung.

Einkommensteuer und Grenzsteuersatz

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Steuer bei anderem Einkommen
zu versteuerndes EinkommenSteuer gesamtGrenzsteuersatzDurchschnitt

Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, 45 % ab 277.826 €), Zusammenveranlagung mit Splittingverfahren. Der Solidaritätszuschlag fällt 2026 erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 € (Zusammenveranlagung 40.700 €) an und steigt in einer Milderungszone auf 5,5 %. Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt und Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer sind nicht berücksichtigt. Die Schätzung aus dem Brutto ist grob: Brutto minus 1.230 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben-Pauschale und den eingegebenen Abzugs-Prozentsatz. Unverbindliche Beispielrechnung.



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FAQ - Häufige Fragen zu den Steuern beim Vermögensaufbau

Pflicht besteht zum Beispiel bei Steuerklasse III/V, bei Nebeneinkünften über 410 € im Jahr (Vermietung, Selbstständigkeit, Kapitalerträge ohne Abgeltung), bei Lohnersatzleistungen über dieser Grenze, bei Selbstständigen und wenn das Finanzamt dich auffordert. Für 2025 lief die Frist ohne Berater bis zum 31.07.2026, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis zum 01.03.2027. Bei Verspätung droht ein Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 € (§ 152 AO). Details und Ausnahmen: Fristen bei Steuerschroeder, das Gesetz: § 46 EStG. Auch Selbstständige und Vermieter finden einen Überblick im Bereich Nebenverdienst.

Meist ja, sobald Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen, du Pendlerpauschale (0,38 € je Kilometer ab dem ersten) geltend machen kannst oder Beiträge zur Basisrente, Kinderbetreuung oder Handwerkerleistungen absetzt. Freiwillig kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben, die Erklärung für 2025 also bis 31.12.2029. Beachte: Wer freiwillig abgibt, kann auch nachzahlen müssen, wenn sich Einkünfte ändern. Die Fristen: Steuerschroeder. Was du sinnvoll absetzt: Rechner & Tools.

Grundlage ist der Mantelbogen, dazu kommen Anlagen je nach Einkunftsart: N für Lohn und Gehalt, KAP für Kapitalerträge, V für Vermietung, S oder G für Selbstständigkeit und Gewerbe, R für Renten, Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben. Bei reinem Gehalt ohne Besonderheiten ist sie überschaubar, mit Vermietung oder Nebenjob wächst sie. Abgegeben wird sie online über ELSTER, das Finanzamt übernimmt viele Daten wie Lohnsteuerbescheinigung und Rentenbezugsmitteilung vorausgefüllt. Wie Mieteinnahmen und Kapitalerträge hineinspielen, steht im Bereich Immobilien und unter Investieren.

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € (Verheiratete 24.696 €). Der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge beträgt 1.000 € (Verheiratete 2.000 €), den du per Freistellungsauftrag bei der Bank nutzt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt bei 1.230 €, für Renten und Pensionen gibt es einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €. Der Minijob bleibt bis 603 € im Monat abgabenfrei für dich. Die Werte prüfst du im Einkommensteuergesetz und auf Finanztip. Wie viel Steuer du bei deinem Einkommen zahlst, rechnet der Einkommensteuer-Rechner.

Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den nächsten verdienten Euro. Er steigt stufenlos bis 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (45 % ab 277.826 €). Er bestimmt, was von einer Gehaltserhöhung bleibt und wie viel dir Basisrente, Werbungskosten oder Abschreibung sparen. Der Durchschnittssatz liegt immer darunter, weil die ersten Euros steuerfrei bleiben. Der Tarif steht in § 32a EStG. Für dein Einkommen rechnet der Einkommensteuer-Rechner.

Kursgewinne, Dividenden und Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, mit Kirchensteuer etwas mehr. Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs bleiben 30 % der Erträge durch die Teilfreistellung frei. Zahlst du Dividenden aus dem Ausland, behält der Staat dort Quellensteuer ein, etwa 15 % in den USA. Davon rechnet Deutschland bis zum Abkommenssatz auf die deutsche Steuer an, den Rest holst du beim ausländischen Fiskus zurück. Ist dein Sparer-Pauschbetrag größer als die deutsche Steuer, verfällt die Anrechnung. Der Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt dir das mit Quellensteuer. Zur Rechtsgrundlage: § 32d EStG. Grundlagen zum Depot: Investieren.

Bei thesaurierenden Fonds unterstellt das Finanzamt einen Mindestertrag, die Vorabpauschale. Die Steuer darauf wird jährlich Anfang Januar von deinem Verrechnungskonto abgebucht, sofern dein Freistellungsauftrag sie nicht deckt. Beim Verkauf wird sie auf den Gewinn angerechnet, du zahlst also nicht doppelt. Den Basiszins veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Ob du betroffen bist, rechnet der Vorabpauschale-Rechner, mehr im Beitrag zur Vorabpauschale.

Ja, aber in getrennten Töpfen. Verluste aus Aktienverkäufen verrechnet die Bank nur mit Aktiengewinnen, andere Verluste mit den übrigen Kapitalerträgen. Was nicht verrechnet wird, trägt die Bank ins nächste Jahr vor. Bei mehreren Depots hilft eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember beantragst, damit du Gewinne und Verluste über die Steuererklärung verrechnen kannst. Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 6 EStG. Hintergründe im Beitrag zu Verlusten.

Im Privatvermögen gilt eine Haltefrist von einem Jahr: Wer nach Ablauf verkauft, zahlt auf den Gewinn in der Regel keine Steuer. Innerhalb der Frist zählt der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft, steuerfrei bleibt er nur bis zur Freigrenze von 1.000 € im Jahr, und das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wer sie überschreitet, versteuert den ganzen Gewinn. Staking und Lending sind gesondert zu prüfen. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 06.03.2025, ein Überblick steht bei Steuerschroeder. Eine geplante Abschaffung der Haltefrist ist angekündigt, den aktuellen Stand prüfst du vor einem Verkauf. Zu Anlagearten allgemein: Investieren.

Kommt auf die Art an. Ein Minijob liegt 2026 bei 603 € im Monat. Für Übungsleiter gibt es einen Freibetrag von 3.300 € im Jahr, für Ehrenamtliche 960 €. Daneben gilt bei Einkünften aus Nebentätigkeit die Grenze von 410 €, ab der du eine Steuererklärung abgeben musst. Wer Kleinunternehmer ist, ist von der Umsatzsteuer befreit, nicht von der Einkommensteuer. Als Beamter kommt das Dienstrecht dazu: In Bayern sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig (Art. 81 BayBG), die Verwaltung eigenen Vermögens und kleinere Tätigkeiten bis 10 Stunden pro Woche und 10.000 € im Jahr nicht (Art. 82 BayBG). Überblick im Bereich Nebenverdienst, das Gesetz: BayBG, Pauschalen: § 3 Nr. 26 EStG.

Sie befreit von der Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 € beträgt, jeweils netto (§ 19 UStG). Du schreibst Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf § 19 UStG, darfst aber keine Vorsteuer ziehen. Einkommensteuer, Gewinnermittlung (EÜR) und gegebenenfalls Gewerbesteuer bleiben. Bei Überschreitung gilt sofort die Regelbesteuerung, ein Verzicht bindet fünf Jahre. Mehr: Mein Beitrag zur Kleinunternehmerregelung, Überblick bei selbststaendigkeit.de, Gesetz: § 19 UStG.

Kurz gefasst: Einzelunternehmen und GbR versteuern den Gewinn bei den Inhabern mit deren persönlichem Steuersatz, dazu kommt Gewerbesteuer ab einem Freibetrag von 24.500 € (Freiberufler zahlen keine). Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH zahlen Körperschaftsteuer von 15 % und Gewerbesteuer, Ausschüttungen an dich werden nochmals besteuert. Mehr Verwaltung gehört dazu: Buchführung, Bilanz, Jahresabschluss. Welche Form passt, hängt von Gewinn, Haftung und Zielen ab und gehört im Einzelfall zum Steuerberater. Die Beschreibungen findest du im Bereich Nebenverdienst und hier, Rechtsgrundlage: GewStG.

Neben der Einkommensteuer begegnen dir Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und je nach Fall Grunderwerbsteuer und Grundsteuer. Eine GbR zahlt selbst keine Einkommensteuer, sie gibt jährlich eine Feststellungserklärung ab, die Einkünfte werden auf die Gesellschafter verteilt und bei jedem in der persönlichen Erklärung versteuert.

Ich selbst bin zum Beispiel auch in zwei GbR als Gesellschafter vertreten. Eine GbR als Vermieter hat vermögensverwaltende Einkünfte (Anlage V mit Feststellung), eine Musik-Band als GbR meist freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte, mit Umsatzsteuer, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten ist. Seit 01.01.2024 ist die GbR rechtsfähig. Überblick: VLH zur GbR-Erklärung, Band als GbR (Bonedo). Zu Vermietung: Immobilien.

Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, abzüglich Zinsen, Instandhaltung und Abschreibung auf das Gebäude (2 % im Jahr, bei Fertigstellung ab 2023 3 %). Verkaufst du innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig, selbst genutzte Immobilien ausgenommen. Die Details stehen im Bereich Immobilien, die Rechtsgrundlage in § 23 EStG. Nachrechnen kannst du mit dem Spekulationssteuer-Rechner.

Absetzbar sind Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fortbildung, Arbeitszimmer unter Bedingungen), Sonderausgaben (Vorsorge, Spenden, Kinderbetreuung) und außergewöhnliche Belastungen. Die Pendlerpauschale beträgt 0,38 € je Entfernungskilometer vom ersten Kilometer an. Das Finanzamt prüft nur den Pauschbetrag von 1.230 €, wenn du mehr nachweist, lohnt sich die Erklärung. Offizielle Hinweise: Bundesfinanzministerium, Gesetz: § 9 EStG. Wie viel das bringt, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Renten werden nachgelagert besteuert: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Rente, 16 % bleiben als Freibetrag frei. Der Anteil steigt für jeden neuen Jahrgang um 0,5 Prozentpunkte, ab Rentenbeginn 2058 sind es 100 %. Der Freibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr in Euro festgeschrieben, spätere Erhöhungen sind voll steuerpflichtig. Ob am Ende Steuer anfällt, hängt von allen Einkünften ab. Das Gesetz: § 22 EStG, die Rente selbst erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Nachrechnen: Rentenbesteuerungs-Rechner, mehr im Bereich Vermögen aufbauen.

Pensionen sind Versorgungsbezüge und voll steuerpflichtig, die Steuer wird über die Lohnsteuer einbehalten. Entlastung bringen der Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag und ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €. Bei Versorgungsbeginn 2026 sind es 12,8 %, höchstens 960 € plus 288 € Zuschlag, der Prozentsatz sinkt jährlich und läuft ab 2058 aus. Die Beträge werden im ersten Jahr festgeschrieben. Die Quelle: § 19 EStG, zusätzlich die Finanzverwaltung Baden-Württemberg. Rechnen kannst du mit dem Pensionsrechner bei den "Rechner & Tool", mehr im Bereich Öffentlicher Dienst.

Beiträge zur Basisrente sind 2026 bis 30.826 € absetzbar (Verheiratete 61.652 €), dafür gibt es später nur eine lebenslange Rente. Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab: Zulage von 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr, plus Kinderzulage bis 300 € je Kind. Das Depot kommt ohne Garantie aus, das Standarddepot ist auf 1,0 % Effektivkosten gedeckelt, bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Die Details stehen bei der Deutschen Rentenversicherung. Für Beamte kann der Höchstbetrag der Basisrente sinken, das klärst du im Einzelfall. Rechner: Basisrente, Einordnung: Vermögen aufbauen.

Bei jedem Verkauf wird nur der Gewinnanteil besteuert, mit 26,375 % abzüglich Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag. Liegt dein persönlicher Steuersatz im Alter unter 25 %, beantragst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung. Sie kann Steuer sparen, wenn die Rente niedrig ausfällt. Die Regel steht in § 32d Abs. 6 EStG. Planung im Bereich Vermögen aufbauen und bei Investieren.

Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist nach § 5 StBerG Steuerberatern und anderen dazu befugten Personen vorbehalten, die Ausnahmen regelt § 6 StBerG. Diese Regelung macht in sofern absolut Sinn, dass es sich teilweise um sehr einschneidende und Entscheidungen handelt und schwerwiegende Fehler passieren können. Ich würde mir zutrauen auch für andere Leute die einfache Steuererklärung zu machen. Ich bin aber Kriminalbeamter und Anleger, zwar mit Erfahrungen, aber eben kein ausgebildeter und geprüfter Steuerberater. Hier teile ich allgemeine Informationen und meine Erfahrung, die ich mit Quellen belege, aber keine Prüfung deines Einzelfalls. Für verbindliche Antworten wende dich unbedingt an Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder dein Finanzamt. Wer ich sonst noch so bin: Über mich.


Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf dem Einkommensteuergesetz mit den Vorschriften zu Tarif, Werbungskosten, Kapitalerträgen und Abgeltungsteuer, privaten Veräußerungsgeschäften, Renten und Versorgungsbezügen, dem Umsatzsteuergesetz für die Kleinunternehmerregelung und dem Gewerbesteuergesetz. Für Beamte kommen das Bayerische Beamtengesetz und die Hinweise der Finanzverwaltung Baden-Württemberg zur Pensionsbesteuerung dazu. Zur Altersvorsorge habe ich die Informationen der Deutschen Rentenversicherung zum Altersvorsorgereformgesetz genutzt, zur Vorabpauschale die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums. Fristen und Verspätungszuschlag stehen wie die Steuer auf Kryptowerte bei Steuerschroeder. Zur Kleinunternehmerregelung und zur GbR habe ich selbststaendigkeit.de und den VLH herangezogen, zum Thema Musik-Band als GbR Bonedo. Die Grenzen für den Minijob stammen von Finanztip. Warum ich keine Steuerberatung anbiete, regeln § 5 und § 6 des Steuerberatungsgesetzes. Die Zahlen gelten für 2026 und ändern sich mit der Gesetzgebung.

Das ist keine Steuerberatung, den Einzelfall klärst du mit einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder deinem Finanzamt.