Vorabpauschale bei ETF: Berechnung, Steuer und Beispiele

Steuern, Vorabpauschale

Du investierst bereits regelmäßig in ETFs und lässt dein Geld auch schon über Jahre wachsen? Dann kann dich im Januar eine Steuerabbuchung überraschen, obwohl du keine Anteile verkauft hast. Besonders bei thesaurierenden ETFs wirkt sich die Vorabpauschale bei ETF aus und das klingt zunächst auch etwas widersprüchlich.

Doch wie entsteht diese Steuer eigentlich? Wie viel musst du aber nun zahlen, und was passiert mit dem Geld beim späteren Verkauf? Hier in diesem Beitrag erfährst du, wie die Vorabpauschale funktioniert, wie du sie selbst überschlägst und welche Auswirkungen sie auf deinen Vermögensaufbau hat. Dazu findest du einen Rechner um deine eigene Zahlen auszurechnen.

Für Schnellleser – Vorabpauschale bei ETF

  • Die Vorabpauschale kann ETF-Erträge bereits während der Haltedauer steuerpflichtig machen.
  • Basiszins, Wertentwicklung und Ausschüttungen bestimmen die Höhe der Vorabpauschale.
  • Bereits angesetzte Vorabpauschalen mindern später den steuerpflichtigen Verkaufsgewinn.
Vorabpauschale bei ETFs

Was ist die Vorabpauschale bei ETF eigentlich?

Die Vorabpauschale bei ETF ist ein gesetzlich bestimmter Investmentertrag. Sie dient dazu, Erträge aus Fonds teilweise bereits während der Haltedauer steuerlich zu erfassen. Grundlage dafür ist § 18 des Investmentsteuergesetzes.

Besonders sichtbar wird das dann bei den thesaurierenden ETFs. Sie legen Erträge automatisch wieder an, statt sie auszuschütten. Trotzdem kann eine Steuer entstehen, obwohl kein Geld auf deinem Konto eingeht.

Wichtig ist die Unterscheidung: Die Vorabpauschale selbst ist keine Steuer. Sie bildet vielmehr die Grundlage, auf die der Broker die Steuer berechnet.

Allerdings fällt nicht automatisch jedes Jahr eine positive Vorabpauschale an. Ausschüttungen und die tatsächliche Wertentwicklung begrenzen dabei den Betrag. Deshalb kann die Vorabpauschale auch null Euro betragen.

Warum gibt es die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale wurde erstmals mit der Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018 eingeführt. Sie ersetzte die vorherige Besteuerung sogenannter ausschüttungsgleicher Erträge. Diese Regelung war besonders bei thesaurierenden und ausländischen Fonds aufwendig, weil Anleger bestimmte einbehaltene Erträge bereits jährlich versteuern mussten.

Mit der Reform änderte sich zugleich die Besteuerung auf Fondsebene. Fonds zahlen unter bestimmten Voraussetzungen selbst auch Steuern auf bestimmte inländische Erträge. Die Teilfreistellung gleicht diese steuerliche Vorbelastung bei Anlegern später pauschal aus. Sie ist also keine besondere Vergünstigung für die Vorabpauschale, sondern Teil des neuen Besteuerungssystems.

Die erste Vorabpauschale wurde nach der Einführung Anfang 2019 für das Steuerjahr 2018 fällig. In den ersten Jahren fiel sie wegen der niedrigen Basiszinsen gering aus. 2021 und 2022 gab es aufgrund negativer Basiszinsen keine positive Vorabpauschale. Seit 2023 spielt sie wieder eine deutlich größere Rolle.

💡 Die letzten Jahre und aktuelle Zahlen:

SteuerjahrBasiszins70 % des BasiszinsesSteuerlicher Zufluss
20180,87 %0,609 %Januar 2019
20190,52 %0,364 %Januar 2020
20200,07 %0,049 %Januar 2021
2021−0,45 %Kein positiver BasisertragJanuar 2022
2022−0,05 %Kein positiver BasisertragJanuar 2023
20232,55 %1,785 %Januar 2024
20242,29 %1,603 %Januar 2025
20252,53 %1,771 %Januar 2026
20263,20 %2,240 %Januar 2027

Meine Erfahrung mit ETFs und Steuern

Ich investiere langfristig in ETFs und beschäftige mich deshalb auch mit den steuerlichen Folgen. Für mich zählt dabei nicht nur die Rendite vor Steuern. Ebenso wichtig ist, wie viel Geld tatsächlich investiert bleibt und welche Folgen steuerliche Regeln für meine Entscheidungen haben. Somit kam ich natürlich , wahrscheinlich wie auch du zum Thema: Vorabpauschale bei ETF

Gerade bei der Vorabpauschale lohnt sich schon ein genauer Blick. Denn eine Steuerzahlung während der Haltedauer ist nicht automatisch ein endgültiger Vermögensverlust. Wer beides gleichsetzt, zieht möglicherweise die falschen Schlüsse.

Wann wird die Vorabpauschale bei ETF fällig?

Die Vorabpauschale gilt dabei steuerlich am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die darauf entfallende Steuer führt der deutsche Depotanbieter normalerweise im Januar ab.

Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins für 2026 am 13. Januar 2026 bekannt gegeben. Er beträgt somit aktuell 3,20 Prozent. Der für das Jahr 2027 wird zu Beginn des Jahres bekannt gegeben.

Das Datum zeigt dabei den steuerlichen Zufluss, nicht zwingend den Tag der tatsächlichen Kontobuchung. Der Broker kann die Steuer auch an einem späteren Tag im Januar abbuchen.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Berechnung der Vorabpauschale beginnt mit dem Basisertrag. Dafür multiplizierst du den Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Jahresbeginn mit 70 Prozent des Basiszinses.

Formel für den Basisertrag:

Basisertrag = Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %

Dieser Basisertrag ist allerdings nicht automatisch die endgültige Vorabpauschale. Das Gesetz begrenzt ihn durch die Wertentwicklung des Fonds einschließlich der Ausschüttungen. Ausschüttungen werden anschließend berücksichtigt.

Beispiel: Vorabpauschale 2026 bei einem Aktien-ETF

Du hältst am Jahresanfang ETF-Anteile im Wert von 10.000 Euro. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 Prozent.

💡 Beispiel für 2026:

RechenschrittBetrag
Fondswert am Jahresanfang10.000 €
Basiszins3,20 %
Gesetzlicher Faktor70 %
Basisertrag224 €

Der Basisertrag beträgt demnach 224 Euro. Ob die Vorabpauschale tatsächlich diesen Betrag erreicht, hängt von der Wertentwicklung und den Ausschüttungen ab.

Angenommen, der Fonds steigt im Kalenderjahr um 1.000 Euro und schüttet nichts aus. Dann liegt der Wertzuwachs über dem Basisertrag. Die Vorabpauschale beträgt folglich 224 Euro.

Steigt der Fonds dagegen nur um 100 Euro und schüttet ebenfalls nichts aus, beträgt die Vorabpauschale lediglich 100 Euro.

Wie wirken sich Ausschüttungen aus?

Bei ausschüttenden ETFs werden die Ausschüttungen berücksichtigt, weil sie bereits als Kapitalerträge erfasst werden. Dadurch sinkt die verbleibende Vorabpauschale.

Ein Beispiel: Der Basisertrag beträgt also im Beispiel 224 Euro. Der Fonds erzielt einen Wertzuwachs von 200 Euro und schüttet 100 Euro aus. Der gesamte Wertzuwachs einschließlich Ausschüttung beträgt 300 Euro.

Da dieser Wert über dem Basisertrag liegt, bleibt der Basisertrag von 224 Euro maßgeblich. Nach Berücksichtigung der Ausschüttung verbleibt eine Vorabpauschale von 124 Euro.

Damit wird deutlich: Du kannst die Vorabpauschale nicht allein aus dem Depotwert berechnen. Auch die Ausschüttungen und die Wertentwicklung spielen eine Rolle.

Wie viel Steuer fällt auf die Vorabpauschale bei ETF an?

Die Steuer hängt weiter von der Fondsart und der persönlichen steuerlichen Situation ab. Bei einem Aktien-ETF, der die Voraussetzungen für die Teilfreistellung erfüllt, bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Nur 70 Prozent unterliegen der Besteuerung.

Rechnen wir mit der Vorabpauschale von 224 Euro aus dem ersten Beispiel:

💡 Rechenbeispiel für 2026:

RechenschrittBetrag
Vorabpauschale224,00 €
Steuerpflichtiger Anteil nach 30 % Teilfreistellung156,80 €
Kapitalertragsteuer von 25 %39,20 €
Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer2,16 €
Steuer insgesamt, ohne Kirchensteuer41,36 €

Du zahlst in diesem Beispiel also rund 41,36 Euro Steuern. Die Vorabpauschale von 224 Euro wird nicht als Steuer vom Konto abgebucht.

Ein Freistellungsauftrag kann dabei natürlich die tatsächliche Steuer reduzieren oder vollständig vermeiden. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Er gilt für die relevanten Kapitalerträge insgesamt, nicht für jedes Depot separat.

Was passiert bei Verlusten oder geringen Kursgewinnen?

Die Vorabpauschale ist hierbei begrenzt. Fällt der maßgebliche Wertzuwachs des Fonds einschließlich Ausschüttungen niedrig aus, kann sie sogar unter dem Basisertrag liegen. Bei einer entsprechend negativen Wertentwicklung entsteht keine positive Vorabpauschale für diesen Berechnungsfall. Die Vorabpauschale beträgt also 0€.

Allerdings solltest du die persönliche Rendite nicht mit der maßgeblichen Wertentwicklung des Fonds gleichsetzen. Kaufst du Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten, kann deine eigene Position im Minus liegen, obwohl der Fonds im maßgeblichen Zeitraum einen Wertzuwachs erzielt hat.

Bei einem ETF-Sparplan kommt außerdem die zeitanteilige Berechnung für unterjährig erworbene Anteile hinzu. Deshalb lässt sich die Steuer nicht allein anhand der persönlichen Depotentwicklung abschätzen.

Vorabpauschale berechnen

Schätze die Vorabpauschale und die voraussichtliche Steuer für deinen ETF.







Basiszins:

Vorabpauschale

Steuerpflichtiger Betrag nach Teilfreistellung

Voraussichtliche Steuer inklusive Zuschläge

So wird gerechnet

Schätzung für einen ganzjährig gehaltenen ETF-Bestand. Unterjährige Käufe und Verkäufe, Verlustverrechnung, bereits versteuerte Vorabpauschalen und individuelle Steuersituationen sind nicht enthalten. Die tatsächliche Abrechnung kann abweichen.

Quelle: § 18 InvStG · Finanztip

Ist die Vorabpauschale ein zusätzlicher Vermögensverlust?

Hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Die Steuer wird früher fällig, als wenn du sämtliche Anteile erst nach vielen Jahren verkaufst. Dadurch steht dir das Geld nach der Abbuchung nicht mehr für andere Anlagen zur Verfügung. Dieser Liquiditätseffekt ist real. Er bedeutet jedoch nicht, dass die Vorabpauschale in voller Höhe eine zusätzliche Steuer darstellt.

Denn beim späteren Verkauf werden die während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen vom steuerlich maßgeblichen Veräußerungsgewinn abgezogen. Das regelt § 19 InvStG. Damit wird die doppelte Besteuerung derselben Erträge vermieden. Allerdings können sich durch den früheren Steuerabzug Unterschiede beim zeitlichen Verlauf deines Vermögensaufbaus ergeben.

Wer die Auswirkungen über Jahrzehnte berechnen möchte, muss deshalb die jährlichen Vorabpauschalen, die tatsächlichen Basiszinsen, Ausschüttungen, Steuerzahlungen und die spätere Besteuerung gemeinsam betrachten.

Eine Rechnung mit konstanten Annahmen kann eine Modellrechnung liefern. Sie ist jedoch keine allgemeingültige Prognose für jedes ETF-Depot und somit auch nicht für die Vorabpauschale bei ETF

💡 Vorabpauschale und Teilfreistellung

Die Vorabpauschale und die Teilfreistellung sind zwei Bestandteile der Investmentsteuerreform von 2018. Während die Vorabpauschale bestimmte Erträge aus Fonds bereits während der Haltedauer steuerlich erfasst, gleicht die Teilfreistellung die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene pauschal aus. Deshalb bleiben beispielsweise bei einem Aktien-ETF 30 % der Erträge steuerfrei. Wie die Teilfreistellung genau funktioniert und welche Unterschiede es zwischen den Fondstypen gibt, erkläre ich in meinem Beitrag: ETF oder Aktien

Hier geht’s zum Beitrag:

ETF oder Aktien – was lohnt sich langfristig mehr

Wie viel Geld sollte auf dem Verrechnungskonto liegen?

Die Steuer auf die Vorabpauschale wird bei einem deutschen Broker normalerweise automatisch abgeführt. Dafür muss ausreichend Guthaben vorhanden sein, soweit kein Freistellungsauftrag die Steuer abdeckt.

Ich würde das Verrechnungskonto deshalb vor dem Jahreswechsel prüfen. Besonders bei größeren Depotbeständen kann die Abbuchung spürbar ausfallen. Das gilt auch für thesaurierende ETFs, bei denen du keine laufenden Ausschüttungen erhältst.

Wie hoch der nötige Betrag ist, hängt unter anderem vom Fondsbestand, der Wertentwicklung und dem verfügbaren Freistellungsauftrag ab. Bei mehreren ETFs solltest du die voraussichtlichen Beträge zusammen betrachten.

Ein Rechner kann dir eine Orientierung geben.

Auch Finanztip und Stiftung Warentest bieten dafür eigene Werkzeuge an.

Beachte außerdem, dass sich die Abläufe je nach Broker unterscheiden können. Bei einem ausländischen Depot kann es sein, dass du die steuerlichen Pflichten zur Vorabpauschale bei ETF selbst erfüllen musst.

Fazit: Die Vorabpauschale bei ETF richtig einordnen


Also, die Vorabpauschale bei ETF führt dazu, dass bestimmte ETF-Erträge bereits während der Haltedauer steuerpflichtig werden. Das kann eine Abbuchung auslösen, obwohl du keine Anteile verkauft hast.

Entscheidend ist jedoch, zwischen der Vorabpauschale, der tatsächlichen Steuer und einem möglichen Liquiditätseffekt zu unterscheiden. Die Vorabpauschale ist keine eigenständige Steuer. Außerdem werden bereits angesetzte Beträge beim späteren Verkauf berücksichtigt.

Für deinen Vermögensaufbau bedeutet das: Verstehe die Berechnung, plane die Steuerzahlung ein und prüfe deinen Freistellungsauftrag. Eine einzelne Steuerabbuchung sagt für sich genommen noch wenig über die Qualität deiner langfristigen Anlagestrategie aus.


Steuern, Vorabpauschale

FAQ – Häufige Fragen zur Vorabpauschale bei ETF

Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen?

Bei einem deutschen Broker übernimmt dieser normalerweise die Berechnung und den Steuerabzug. Du solltest trotzdem prüfen, ob dein Freistellungsauftrag richtig eingerichtet ist und genügend Guthaben bereitsteht.


Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?

Ja. Ausschüttungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Decken sie den maßgeblichen Basisertrag vollständig ab, kann die Vorabpauschale null Euro betragen.


Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?

Ja. Bereits angesetzte Vorabpauschalen mindern den steuerlich maßgeblichen Veräußerungsgewinn. So wird eine doppelte Besteuerung vermieden.


Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?

Bei einem deutschen Broker wird die Steuer normalerweise automatisch abgeführt. Bei ausländischen Brokern oder besonderen steuerlichen Konstellationen können zusätzliche Pflichten entstehen. Prüfe deshalb deine konkrete Situation.


Kann ich die Steuer durch einen Freistellungsauftrag vermeiden?

Ja, soweit noch Sparer-Pauschbetrag verfügbar ist. Der Freistellungsauftrag muss beim zuständigen Institut hinterlegt sein. Dabei zählen auch andere relevante Kapitalerträge, etwa Zinsen und Ausschüttungen.


Quellen und weiterführende Informationen zum Thema – Vorabpauschale bei ETF

§ 18 Investmentsteuergesetz – Vorabpauschale, Bundesfinanzministerium – Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2026, § 20 Investmentsteuergesetz – Teilfreistellung, § 19 Investmentsteuergesetz – Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen, Finanztip – Vorabpauschale-Rechner, Stiftung Warentest – Vorabpauschalen-Rechner, extraETF – Vorabpauschale bei ETFs und Fonds, Kapitalfuchs – Dividenden und Zinsen


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