Finanzen für Beamte
Finanzstart, Familie & Altersvorsoge
Der Staatsdienst, ob als Beamter, im öffentlichen Dienst oder bei der Bundeswehr, bringt oft auch besondere finanzielle Rahmenbedingungen mit sich. Besoldung, Pension, Zulagen, Steuern und Vorsorge unterscheiden sich dabei teilweise deutlich von anderen Beschäftigungsverhältnissen. Meine Erfahrungen im Staatsdienst und langfristig Vermögen beschreibe ich hier bei den Finanzen für Beamte.

Ein sicheres Einkommen ersetzt keinen Plan
Besoldung und Pension sind verlässlich, aber sie sind nicht alles. Finanzen für Beamte bedeutet mehr als jeden Monat das Gehalt überwiesen zu bekommen. Die Versorgung ist gedeckelt, bei Dienstunfähigkeit kann sie deutlich niedriger ausfallen, und Beihilfe deckt nur einen Teil der Krankheitskosten. Wer das ignoriert, hält ein sicheres Einkommen für eine fertige Finanzplanung. Ein höheres Einkommen allein schafft noch kein Vermögen.
Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten eigene Regeln, bei Nebentätigkeit, Wohnort, Absicherung und Altersvorsorge. Deshalb steht auf dieser Seite, was diese besonderen Regeln bei uns Beamten für dein Geld bedeutet.
Beiträge zu den Finanzen für Beamte und den öffentlichen Dienst
Was ich als Beamter über Geld gelernt habe
Ich war zunächst in der Wirtschaft beschäftigt. Mittlerweile bin ich beim Staatsdienst und bin Kriminalbeamter. Ich kenne daher nicht nur den Dienst von innen, sondern auch die Unterschiede zu Arbeitern, Angestellten und Selbständigen. Das sichere Einkommen hat mir viel erleichtert, aber es hat mir den Plan nicht abgenommen. Beim Vermögensaufbau habe ich auf Wertpapiere, insbesondere ETFs und Immobilien gesetzt, mit eigenen Fehlern und eigenen Lehren. Dabei ist mir mittlerweile insbesondere die Sicherheit wichtig, die ich von meinem Staatsdienst her kenne. Keine Spekulationen, sondern solide Anlageformen.
Ich schreibe hier, was ich selbst geprüft habe. Mehr zu mir und meinem Weg findest du übrigens auch auf der
"Mich-Seite"

Rechner zu den Finanzen für Beamte und den öffentlichen Dienst
Bei der Altersvorsorge entscheidet am Ende die Rechnung, nicht das Bauchgefühl. Hier findest du die Rechner für Beamte und den öffentlichen Dienst, mit denen du Vorsorgewege vergleichst kannst.
Pensionsrechner für Beamte in Bayern
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Pension nach Ruhestandsalter
| Ruhestandsalter | Ruhegehaltssatz | Brutto pro Monat | Netto pro Monat |
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Nach Art. 26 BayBeamtVG beträgt das Ruhegehalt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 % (nach 40 Jahren). Bei vorzeitigem Ruhestand mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr, höchstens um 10,8 %. Die Mindestversorgung von 35 % wird ab fünf Dienstjahren berücksichtigt, die Alternative nach A 3 nicht. Besteuert wird mit Versorgungsfreibetrag, Zuschlag und 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag, die Kranken- und Pflegebeiträge zählen als Sonderausgaben. Alles in heutiger Kaufkraft, Steuertarif 2026. Besonderheiten wie Ausbildungszeiten, Dienstunfähigkeit, Kindererziehungszeiten und Ruhensregeln sind nicht enthalten. Orientierung, die verbindliche Berechnung macht das Landesamt für Finanzen.
Altersvorsorge-Vergleich: Altersvorsorgedepot, Riester, Rentenpolice oder ETF
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Netto pro Monat je nach Auszahlzeitraum
Netto pro Monat bei anderem Steuersatz im Alter
Alle Beträge sind Modellrechnungen mit konstanter Rendite, ohne Anlageberatung, und gelten in heutiger Kaufkraft nur, wenn du die Renditen real einträgst. Altersvorsorgedepot (ab 2027): Grundzulage 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent auf die nächsten 1.440 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, 200 € Bonus für Berufseinsteiger, Sonderausgabenabzug bis 6.840 € laut Anbieterangaben. Riester (nur noch für bestehende Verträge): Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € (ab 2008 geborene Kinder), Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen (mindestens 60 €, Höchstbetrag 2.100 € inklusive Zulagen), Günstigerprüfung beim Sonderausgabenabzug. Beides wird nachgelagert mit deinem Steuersatz besteuert, ohne Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Rentenpolice: Abschlusskosten werden in den ersten fünf Jahren von den Beiträgen abgezogen, die laufenden Kosten mindern die Rendite, die Einzahlungen sind nicht absetzbar. Lebenslange Rente: Rentenfaktor mal Kapital, besteuert mit dem Ertragsanteil nach Alter bei Rentenbeginn (z. B. 17 % mit 67). Kapitalauszahlung: Bei 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 wird die Hälfte des Gewinns, bei fondsgebundenen Policen mit Aktienanteil ab 50 % nur 42,5 %, mit deinem Steuersatz versteuert, sonst mit der Abgeltungsteuer; das Kapital wird danach im ETF-Depot angelegt und entnommen. ETF: Entnahme mit Teilfreistellung und Abgeltungsteuer 26,375 % auf den Gewinnanteil, Vorabpauschale vereinfacht nicht enthalten. Ein Auszahlplan endet im gewählten Alter, eine lebenslange Rente zahlt weiter. Wer länger lebt, gewinnt bei der Rente. Bei vorzeitigem Ende gehen Zulagen und Steuervorteile zurück und der Rest wird vereinfacht mit deinem Steuersatz versteuert, die Police nach Abzug der Abschlusskosten. Die Rentenfaktoren stehen in deinem Vertrag, die Kosten im Produktinformationsblatt.
Rentenlücken-Rechner: Wie viel musst du sparen?
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Sparrate bei anderer Rendite
| Rendite vor Kosten | Sparrate heute | Eingezahlt | Kapital nötig |
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Sparrate bei späterem Start
| Start in | Sparrate heute | Mehr pro Monat |
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Die Rechnung läuft nominal, Ergebnisse werden in heutiger Kaufkraft angegeben. Gesucht ist das Kapital, aus dem du ab Rentenbeginn jeden Monat die Lücke zum Wunsch-Netto entnimmst, inflationsangepasst und nach Steuer. Die Steuer entsteht auf den Gewinnanteil jeder Entnahme (26,375 % nach Teilfreistellung, ohne Sparer-Pauschbetrag), der Gewinnanteil wird aus der Sparphase abgeleitet. Bei „Kapital bleibt erhalten“ gilt die reale Rendite nach Kosten als Entnahmerate. Dein Wunsch-Netto und die Rente aus dem Rentenpunkte-Rechner stehen jeweils in heutiger Kaufkraft. Modellrechnung mit gleichmäßiger Rendite, keine Anlageberatung.
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Dauerbrenner: Beiträge für alle Staatsdiener.
Hier findest du Goldstücke aus dem Blog. Beiträge die dir in allen Phasen im Leben deiner Finanzplanung weiterhelfen sollten.
- Halbeinkünfteverfahren bei der Rentenversicherung: Wann sich die Steuerersparnis wirklich lohnt
- Kleinunternehmerregelung: Meine teuren Erfahrungen mit der Umsatzsteuer
- Hedonistische Tretmühle: Warum mehr Geld dich nicht automatisch glücklicher macht
- Vorabpauschale bei ETFs: Warum dein Broker Steuern abbucht
- Auswandern aus Deutschland: Was wir zurücklassen würden
- Opportunitätskosten: Wie dich falsche Entscheidungen Geld kosten
- Dividenden und Zinsen – Warum der Unterschied wichtig ist
- Wert der Arbeit – Was ist Arbeit wirklich wert?
- Freiheit – Was bedeutet es, wirklich frei zu sein?
- Selbstbestimmung – Dein Leben, deine Entscheidungen
- Rentenpolice oder ETF – Was bringt im Alter mehr?
- Notgroschen – Wie viel Geld brauche ich wirklich?
- Verantwortung – Was sie mit deinem Leben macht
- Immobiliendarlehen – Diese 4 Darlehensarten solltest du kennen
- Finfluencer auf Social Media – Wie seriös sind ihre Finanz-Tipps?
- Weitere Anlagestrategien: Value, Momentum, Quality und mehr
- Immobilienkredit richtig planen – Worauf es wirklich ankommt
- ETF-Strategie – Einfach und langfristig Vermögen aufbauen
- Wachstumsstrategie – Mit Wachstum langfristig Vermögen aufbauen
- Eigenheim oder Miete: Was lohnt sich für dich?
Häufige Fragen und Antworten: Finanzen für Beamte
Hier findest du Fragen in Kategorien geordnet.
Die Aussagen stützen sich auf die Beamtengesetze und Versorgungsgesetze des Freistaats Bayern (Art. 26 BayBeamtVG, Art. 65 BayBG, Art. 74 BayBG) und das Beamtenstatusgesetz. Zur Beihilfe gibt es die Broschüre des Bayerischen Finanzministeriums, zur Besoldung den dbb und den Bayerischen Beamtenbund. Zur Nebentätigkeit informiert der dbb, zum Hausbau Biallo. Regeln und Beträge ändern sich, für Bund und andere Länder gelten eigene Gesetze, im Einzelfall entscheidet deine Besoldungs- und Versorgungsstelle.
Das ist keine Steuerberatung, den Einzelfall klärst du mit einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder deinem Finanzamt.

