Finanzen für Beamte

Finanzstart, Familie & Altersvorsoge


Der Staatsdienst, ob als Beamter, im öffentlichen Dienst oder bei der Bundeswehr, bringt oft auch besondere finanzielle Rahmenbedingungen mit sich. Besoldung, Pension, Zulagen, Steuern und Vorsorge unterscheiden sich dabei teilweise deutlich von anderen Beschäftigungsverhältnissen. Meine Erfahrungen im Staatsdienst und langfristig Vermögen beschreibe ich hier bei den Finanzen für Beamte.


3 Personen, in der Mitte in Uniform umgeben von einem goldenen Herz - Beamte und öffentlicher Dienst - Beamte auf dem Weg zur finanziellen Unabhängigkeit

Ein sicheres Einkommen ersetzt keinen Plan

Besoldung und Pension sind verlässlich, aber sie sind nicht alles. Finanzen für Beamte bedeutet mehr als jeden Monat das Gehalt überwiesen zu bekommen. Die Versorgung ist gedeckelt, bei Dienstunfähigkeit kann sie deutlich niedriger ausfallen, und Beihilfe deckt nur einen Teil der Krankheitskosten. Wer das ignoriert, hält ein sicheres Einkommen für eine fertige Finanzplanung. Ein höheres Einkommen allein schafft noch kein Vermögen.
Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten eigene Regeln, bei Nebentätigkeit, Wohnort, Absicherung und Altersvorsorge. Deshalb steht auf dieser Seite, was diese besonderen Regeln bei uns Beamten für dein Geld bedeutet.


Beiträge zu den Finanzen für Beamte und den öffentlichen Dienst


Was ich als Beamter über Geld gelernt habe

Ich war zunächst in der Wirtschaft beschäftigt. Mittlerweile bin ich beim Staatsdienst und bin Kriminalbeamter. Ich kenne daher nicht nur den Dienst von innen, sondern auch die Unterschiede zu Arbeitern, Angestellten und Selbständigen. Das sichere Einkommen hat mir viel erleichtert, aber es hat mir den Plan nicht abgenommen. Beim Vermögensaufbau habe ich auf Wertpapiere, insbesondere ETFs und Immobilien gesetzt, mit eigenen Fehlern und eigenen Lehren. Dabei ist mir mittlerweile insbesondere die Sicherheit wichtig, die ich von meinem Staatsdienst her kenne. Keine Spekulationen, sondern solide Anlageformen.
Ich schreibe hier, was ich selbst geprüft habe. Mehr zu mir und meinem Weg findest du übrigens auch auf der

"Mich-Seite"

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Rechner zu den Finanzen für Beamte und den öffentlichen Dienst

Bei der Altersvorsorge entscheidet am Ende die Rechnung, nicht das Bauchgefühl. Hier findest du die Rechner für Beamte und den öffentlichen Dienst, mit denen du Vorsorgewege vergleichst kannst.

Pensionsrechner für Beamte in Bayern

Rechner wird geladen …

Pension nach Ruhestandsalter
RuhestandsalterRuhegehaltssatzBrutto pro MonatNetto pro Monat

Nach Art. 26 BayBeamtVG beträgt das Ruhegehalt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 % (nach 40 Jahren). Bei vorzeitigem Ruhestand mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr, höchstens um 10,8 %. Die Mindestversorgung von 35 % wird ab fünf Dienstjahren berücksichtigt, die Alternative nach A 3 nicht. Besteuert wird mit Versorgungsfreibetrag, Zuschlag und 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag, die Kranken- und Pflegebeiträge zählen als Sonderausgaben. Alles in heutiger Kaufkraft, Steuertarif 2026. Besonderheiten wie Ausbildungszeiten, Dienstunfähigkeit, Kindererziehungszeiten und Ruhensregeln sind nicht enthalten. Orientierung, die verbindliche Berechnung macht das Landesamt für Finanzen.

Altersvorsorge-Vergleich: Altersvorsorgedepot, Riester, Rentenpolice oder ETF

Welche Wege vergleichen?

Förderung (Riester, Altersvorsorgedepot)

Altersvorsorgedepot

Riester-Rente

Rentenpolice

ETF-Sparplan

Rechner wird geladen …

Netto pro Monat je nach Auszahlzeitraum
Netto pro Monat bei anderem Steuersatz im Alter

Alle Beträge sind Modellrechnungen mit konstanter Rendite, ohne Anlageberatung, und gelten in heutiger Kaufkraft nur, wenn du die Renditen real einträgst. Altersvorsorgedepot (ab 2027): Grundzulage 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent auf die nächsten 1.440 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, 200 € Bonus für Berufseinsteiger, Sonderausgabenabzug bis 6.840 € laut Anbieterangaben. Riester (nur noch für bestehende Verträge): Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € (ab 2008 geborene Kinder), Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen (mindestens 60 €, Höchstbetrag 2.100 € inklusive Zulagen), Günstigerprüfung beim Sonderausgabenabzug. Beides wird nachgelagert mit deinem Steuersatz besteuert, ohne Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Rentenpolice: Abschlusskosten werden in den ersten fünf Jahren von den Beiträgen abgezogen, die laufenden Kosten mindern die Rendite, die Einzahlungen sind nicht absetzbar. Lebenslange Rente: Rentenfaktor mal Kapital, besteuert mit dem Ertragsanteil nach Alter bei Rentenbeginn (z. B. 17 % mit 67). Kapitalauszahlung: Bei 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 wird die Hälfte des Gewinns, bei fondsgebundenen Policen mit Aktienanteil ab 50 % nur 42,5 %, mit deinem Steuersatz versteuert, sonst mit der Abgeltungsteuer; das Kapital wird danach im ETF-Depot angelegt und entnommen. ETF: Entnahme mit Teilfreistellung und Abgeltungsteuer 26,375 % auf den Gewinnanteil, Vorabpauschale vereinfacht nicht enthalten. Ein Auszahlplan endet im gewählten Alter, eine lebenslange Rente zahlt weiter. Wer länger lebt, gewinnt bei der Rente. Bei vorzeitigem Ende gehen Zulagen und Steuervorteile zurück und der Rest wird vereinfacht mit deinem Steuersatz versteuert, die Police nach Abzug der Abschlusskosten. Die Rentenfaktoren stehen in deinem Vertrag, die Kosten im Produktinformationsblatt.

Rentenlücken-Rechner: Wie viel musst du sparen?

Rechner wird geladen …

Sparrate bei anderer Rendite
Rendite vor KostenSparrate heuteEingezahltKapital nötig
Sparrate bei späterem Start
Start inSparrate heuteMehr pro Monat

Die Rechnung läuft nominal, Ergebnisse werden in heutiger Kaufkraft angegeben. Gesucht ist das Kapital, aus dem du ab Rentenbeginn jeden Monat die Lücke zum Wunsch-Netto entnimmst, inflationsangepasst und nach Steuer. Die Steuer entsteht auf den Gewinnanteil jeder Entnahme (26,375 % nach Teilfreistellung, ohne Sparer-Pauschbetrag), der Gewinnanteil wird aus der Sparphase abgeleitet. Bei „Kapital bleibt erhalten“ gilt die reale Rendite nach Kosten als Entnahmerate. Dein Wunsch-Netto und die Rente aus dem Rentenpunkte-Rechner stehen jeweils in heutiger Kaufkraft. Modellrechnung mit gleichmäßiger Rendite, keine Anlageberatung.


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Dauerbrenner: Beiträge für alle Staatsdiener.

Hier findest du Goldstücke aus dem Blog. Beiträge die dir in allen Phasen im Leben deiner Finanzplanung weiterhelfen sollten.


Häufige Fragen und Antworten: Finanzen für Beamte

Hier findest du Fragen in Kategorien geordnet.

  1. Was ist Alimentation? Das Beamtengehalt ist keine Gegenleistung nach Stunden, sondern eine verfassungsrechtlich geschützte Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG). Die Maßstäbe dafür hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 strenger gefasst, wie das dbb in dieser Übersicht beschreibt.
  2. Ist meine Besoldung verfassungsgemäß? Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.09.2025 ein dreistufiges Prüfschema gesetzt, die Prekaritätsschwelle liegt bei 80 Prozent des Medianäquivalenzeinkommens, wie der Bayerische Beamtenbund zusammenfasst. Ob dein Fall betroffen ist, hängt von Besoldungsgruppe und Familie ab.
  3. Soll ich Widerspruch gegen meine Besoldung einlegen? Ein Widerspruch wahrt laut BBB Ansprüche für das laufende Haushaltsjahr, für 2026 bis 31. Dezember. Die Erfolgsaussichten sind am größten bei unteren Besoldungsgruppen. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragst du deine Gewerkschaft oder einen Anwalt.
  4. Was ist das fiktive Partnereinkommen in Bayern? Seit der Reform des Bayerischen Besoldungsgesetzes 2023 wird nach dem BBB allen Beamten ein fiktives Partnereinkommen angerechnet, unabhängig davon, ob der Partner verdient. Ob das zulässig ist, soll eine Popularklage klären.
  5. Wie setzt sich die Besoldung zusammen? Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, dazu Familienzuschlag und Zulagen. Die Tabellen für Bayern führt das dbb, wie du mit dem Gehalt umgehst, steht auf der Seite Vermögen aufbauen.
  6. Was passiert mit dem Lebensstil, wenn die Erfahrungsstufe steigt? Das Einkommen wächst planbar, und der Lebensstil wächst gern mit. Gegenmittel ist eine feste Sparrate bei jeder Stufe, mehr zur Mechanik auf der Seite Finanzpsychologie.
  7. Wie spare ich als Beamter am besten? Die Hebel sind dieselben wie bei allen, mit einem Unterschied: Das Einkommen ist sicher, also darf die Reserve kleiner sein. Die Tipps stehen auf der Seite Geld sparen.
  1. Wie hoch ist die Pension? Der Ruhegehaltssatz beträgt je Dienstjahr 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge (Art. 26 BayBeamtVG). Den Vergleich zur Rente zeigt Rente oder Pension.
  2. Wie viel kostet vorzeitiger Ruhestand? Bei vorzeitigem Ruhestand mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 Prozent je Jahr, höchstens um 10,8 Prozent (Art. 26 Abs. 2 BayBeamtVG). Das bedeutet dauerhaft weniger Pension, die Lücke solltest du früh abschätzen, siehe Altersvorsorge für Beamte.
  3. Wann entfällt der Abschlag? Unter anderem bei 45 Dienstjahren und vollendetem 64. Lebensjahr oder bei 20 Jahren belastender Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste, so nennt es Art. 26 Abs. 3 BayBeamtVG. Die genaue Anrechnung prüfst du in deiner Versorgungsauskunft.
  4. Was bringt längeres Arbeiten? Wer über die Altersgrenze hinaus im Dienst bleibt, erhält für jedes volle Jahr 3,6 Prozent mehr (Art. 26 Abs. 4 BayBeamtVG). Ob sich das lohnt, hängt auch vom Kapital daneben ab, siehe Rente oder Pension.
  5. Was ist die Mindestversorgung? Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge, nicht bei weniger als fünf Jahren Dienstzeit, außer bei Dienstbeschädigung (Art. 26 Abs. 5 BayBeamtVG). Das ist eine Untergrenze, kein Ziel.
  6. Wird die Pension versteuert? Ja, Versorgungsbezüge sind steuerpflichtig, mit eigenen Freibeträgen (§ 19 EStG). Was das im Alter bedeutet, steht auf der Seite Steuern.
  7. Reicht die Pension aus? Das hängt davon ab, wie lange du im Dienst warst und was du später ausgeben willst. Einen Überblick über Wege zur Lücke gibt Altersvorsorge für Beamte, die Rechner liegen unter Rechner & Tools.
  8. Wo sehe ich meine Versorgung? In der Versorgungsauskunft, die du bei deiner Besoldungsstelle anfordern kannst. Wie du sie mit dem Plan für deine Lebensphase verbindest, steht auf der Seite Finanzplanung in jeder Lebensphase.
  1. Wie funktioniert die Beihilfe? Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, den Rest versicherst du privat. Die Grundlage in Bayern sind Art. 96 BayBG und die Bayerische Beihilfeverordnung, erklärt in der Broschüre des Finanzministeriums.
  2. Wie hoch ist der Beihilfesatz? Laut Broschüre 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 Prozent für Ehegatten und Versorgungsempfänger, 80 Prozent für Kinder. Stand der Broschüre ist September 2023, prüf den aktuellen Wert bei deiner Beihilfestelle.
  3. Wie lange kann ich Beihilfe beantragen? Innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder dem Rechnungsdatum, so nennt es die Broschüre. Hebe Belege auf und reiche sie nicht liegen.
  4. Welche Eigenanteile gibt es? Die Broschüre nennt unter anderem 3 Euro je verordnetem Medikament und tageweise Beträge im Krankenhaus, mit einer jährlichen Belastungsgrenze. Die Details stehen dort, sie ändern sich, nimm die aktuelle Fassung.
  5. Brauche ich eine private Krankenversicherung? Beihilfe deckt nur einen Teil, den Rest sollst du versichern, meist über beihilfekonforme PKV-Tarife. Alternativ bleibst du in der gesetzlichen Kasse, dann zahlst du laut Broschüre den vollen Beitrag selbst, ohne Arbeitgeberzuschuss.
  6. Was ändert sich im Ruhestand? Der Beihilfesatz steigt für Versorgungsempfänger auf 70 Prozent (Broschüre). Plane die PKV-Beiträge trotzdem als feste Größe in deine Rentenrechnung ein, siehe Rente oder Pension.
  7. Zahlt Beihilfe für Ehepartner? Nur bis zu einer Einkommensgrenze, sie lag laut Broschüre bei 20.000 Euro, ab 2024 bei 20.878 Euro. Prüf sie vor der Familiengründung, die Folgen für das Familienbudget zeigt die Seite Finanzplanung in jeder Lebensphase.
  1. Wann gilt man als dienstunfähig? Nach § 26 Abs. 1 BeamtStG, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dauernd nicht mehr in der Lage bist, deine Pflichten zu erfüllen. „Dauernd“ heißt, dass eine Genesung innerhalb von sechs Monaten nicht zu erwarten ist, das beschreibt kommunalforum.de.
  2. Ab wann wird Dienstunfähigkeit angenommen? Wenn du innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hast und keine Aussicht auf Besserung besteht (Art. 65 BayBG). Ein Amtsarzt kann dich untersuchen.
  3. Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit? Sie hängt von deiner Dienstzeit ab, bei kurzen Dienstzeiten greift die Mindestversorgung (35 Prozent, Art. 26 BayBeamtVG). Dazu kommt ein Abschlag, wenn er nicht entfällt.
  4. Brauche ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Wer in der Probezeit oder mit kurzer Dienstzeit erkrankt, hat eine große Lücke, wie kommunalforum.de zur Wartezeit beschreibt. Ob eine Police sinnvoll ist, hängt von Dienstzeit, Familie und Kosten ab, siehe Altersvorsorge für Beamte.
  5. Was bei einem Dienstunfall? Ein anerkannter Dienstunfall führt zu Unfallruhegehalt ohne Abschlag, Details und Mindestwerte stehen im Versorgungsgesetz deines Landes, eine Übersicht gibt kommunalforum.de. Wichtig ist die rechtzeitige Meldung und Dokumentation.
  6. Kann ich nach der Pensionierung zurückkehren? Ja, wenn die Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist und du innerhalb von fünf Jahren die erneute Berufung beantragst, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen (Art. 65 Abs. 4 BayBG).
  1. Reichen Pension und Beihilfe für den Ruhestand? Oft als Basis, aber nicht immer für den Lebensstil, den du willst. Wie Rente und Pension sich unterscheiden, zeigt Rente oder Pension, was zusätzlich möglich ist, steht in Altersvorsorge für Beamte.
  2. Lohnt sich der ETF-Sparplan für Beamte? Als Baustein ja, die Frage ist nicht der Beamtenstatus, sondern Zeitraum und Risikofähigkeit. Die Grundlagen stehen in der ETF-Strategie, die Abwägung zu Einzelaktien in ETFs oder Aktien.
  3. Sind Beamte risikoscheu? Das ist eine verbreitete Annahme, die ich nicht belegen kann. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Risikofähigkeit und Risikobereitschaft, erklärt auf der Seite Finanzpsychologie.
  4. Kann ich als Beamter Riester nutzen? Das hängt von deiner Zulageberechtigung ab, den aktuellen Stand und die Zukunft zeigt der Beitrag zum Altersvorsorgedepot und zur Riester-Rente.
  5. Rentenpolice oder ETF? Beide kommen in Frage, mit unterschiedlichen Kosten, Steuern und Flexibilität. Der Vergleich steht in Rentenpolice oder ETF.
  6. Wie viel muss ich zusätzlich sparen? Vergleiche deine Versorgungsauskunft mit deinen geplanten Ausgaben, die Differenz ist dein Ziel. Wie lange ein Vermögen bei einer Entnahme reicht, zeigt die MAR Ratio.
  7. Wie lege ich Geld ohne Fehler an? Mit Plan, Streuung und ohne Hektik. Die typischen Fehler zeigt Mein größter Fehler am Kapitalmarkt, den Unterschied zu Spekulation Investieren oder Spekulieren.
  8. Was bringt der Vermögensaufbau für die Freiheit? Er schafft Spielraum, etwa bei der Frage nach Teilzeit oder früherem Ruhestand. Wie ich Freiheit verstehe, steht in Freiheit.
  1. Muss ich in der Nähe der Dienststelle wohnen? Nur, wenn dienstliche Verhältnisse das erfordern: Dein Vorgesetzter kann nach Art. 74 Abs. 2 BayBG einen Abstand oder eine Dienstwohnung verlangen. Prüf das, bevor du kaufst.
  2. Bekomme ich als Beamter bessere Konditionen? Laut Biallo gelten Beamte auf Lebenszeit als sichere Schuldner, Beamte auf Probe oder Widerruf bekommen eher schlechtere Konditionen. Vergleiche trotzdem mehrere Angebote.
  3. Wie hoch sind die Nebenkosten beim Kauf? Laut Biallo etwa 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises, plane sie ein und lege eine Reserve zurück. Eine saubere Planung beschreibt der Beitrag zum Immobilienkredit.
  4. Eigenheim oder Miete? Das hängt von Ort, Zinsen und Lebensplanung ab. Die Abwägung steht in Eigenheim oder Miete, den Überblick gibt die Seite Immobilien.
  5. Was passiert bei Versetzung? Dann wirkt sich die Residenzpflicht aus, und eine gekaufte Immobilie kann zur Fessel werden. Wer vermieten will, liest Stellplatz-Erfahrungen und die Sicht des Vermieters im Vermieterpfandrecht.
  6. Welche Darlehensform passt? Biallo rät bei Beamten von endfälligen Darlehen über Lebens- oder Rentenversicherung ab, Annuitätendarlehen seien besser kalkulierbar. Die Arten stehen in den Darlehensarten.
  7. Gibt es Förderung? Zum Beispiel über die KfW, Bedingungen und Einsatz beschreibt der Förderkredit. Wohn-Riester ist ein Sonderfall, siehe Wohnriester.
  1. Darf ich als Beamter nebenbei arbeiten? Grundsätzlich ja, aber mit Pflichten. Für Landesbeamte gilt als Mindeststandard die Anzeigepflicht nach § 40 BeamtStG, die Länder dürfen strenger regeln, wie das dbb erklärt.
  2. Brauche ich eine Genehmigung? Entgeltliche Nebentätigkeiten sind nach dem dbb grundsätzlich genehmigungspflichtig, mit Ausnahmen. Die Regeln für dein Land stehen im Beamtengesetz, frag deine Personalstelle.
  3. Ist Vermietung eine Nebentätigkeit? Die Verwaltung eigenen Vermögens gilt in den Beamtengesetzen üblicherweise nicht als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit, so ist es für Bundesbeamte in § 100 BBG geregelt. Ob und unter welchen Grenzen das bei dir gilt, steht im Gesetz deines Landes. Meine eigenen Erfahrungen als Vermieter stehen in den Stellplatz-Erfahrungen.
  4. Gilt das auch für Tarifbeschäftigte? Tarifbeschäftigte müssen eine Nebentätigkeit rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen (§ 3 Abs. 3 TVöD, § 3 Abs. 4 TV-L), der Arbeitgeber kann sie untersagen (dbb).
  5. Welche Nebenjobs passen zum Dienst? Ideen und Einordnung stehen auf der Seite Nebenverdienst, den Grundsatz im Beitrag Nebenjob. Klär dienstliche Interessen immer vorab.
  6. Was gilt bei Selbstständigkeit? Wer nebenbei Umsatz macht, muss sich um Umsatzsteuer kümmern, die Regel ist in § 19 UStG. Meine teuren Erfahrungen stehen in der Kleinunternehmerregelung.
  1. Muss ich als Beamter eine Steuererklärung abgeben? Das hängt von deinem Einkommen und deinen Einkünften ab, freiwillig lohnt sie sich oft. Den Überblick gibt die Seite Steuern.
  2. Wie rechne ich Dienstreisen richtig ab? Mit der Reisekostenabrechnung, die für Beamte eigene Regeln hat, erklärt im Beitrag Reisekostenabrechnung für Beamte. Das Bundesreisekostengesetz gilt für Bundesbeamte, Landesbeamte haben ihr eigenes.
  3. Kann ich Krankenversicherungsbeiträge absetzen? Beiträge zur Basisabsicherung sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (§ 10 EStG). Den Umfang prüft dein Finanzamt oder Steuerberater.
  4. Wie werden Kapitalerträge besteuert? Mit der Abgeltungsteuer, wie sie in Steuern beim Wertpapierverkauf und in der Vorabpauschale beschrieben ist.
  5. Wird meine Rente oder Pension steuerfrei? Nein, beides ist steuerpflichtig, nur mit unterschiedlichen Regeln. Was das für dein Netto im Alter bedeutet, zeigt das Halbeinkünfteverfahren als Beispiel für eine Rentenversicherung.
  1. Was ist der Unterschied zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten? Beamte haben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit Versorgung, Tarifbeschäftigte ein Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung. Der Vergleich steht in Rente oder Pension.
  2. Was ist die Zusatzversorgung? Tarifbeschäftigte sind je nach Arbeitgeber in der VBL oder einer kommunalen Zusatzversorgungskasse versichert, Infos bietet die VBL. Die Höhe prüfst du im Versicherungsnachweis.
  3. Wie sichern sich Tarifbeschäftigte zusätzlich ab? Mit denselben Bausteinen wie alle: Reserve, ETF-Sparplan, Altersvorsorge. Den Einstieg bietet die Seite Investieren.
  4. Was ist mit der Polizeizulage bei der Pension? Bis 1998 war sie ruhegehaltfähig, das Versorgungsreformgesetz hob das auf, die Gewerkschaften fordern die Wiedereinführung, beschrieben im dbb-Artikel. Den aktuellen Stand klärst du bei deiner Gewerkschaft.
  5. Gilt für Polizisten Beihilfe oder Heilfürsorge? Für Polizeivollzugsbeamte gilt in vielen Ländern freie Heilfürsorge statt Beihilfe, wie das in deinem Land geregelt ist, steht im Landesgesetz. Wer unsicher ist, fragt die Personalstelle.
  6. Was gilt bei belastendem Dienst? Nach Art. 26 Abs. 3 BayBeamtVG entfällt der Versorgungsabschlag unter anderem bei 20 Jahren belastender Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste (Gesetz). Das ist für Polizei und Vollzug besonders relevant.

Die Aussagen stützen sich auf die Beamtengesetze und Versorgungsgesetze des Freistaats Bayern (Art. 26 BayBeamtVG, Art. 65 BayBG, Art. 74 BayBG) und das Beamtenstatusgesetz. Zur Beihilfe gibt es die Broschüre des Bayerischen Finanzministeriums, zur Besoldung den dbb und den Bayerischen Beamtenbund. Zur Nebentätigkeit informiert der dbb, zum Hausbau Biallo. Regeln und Beträge ändern sich, für Bund und andere Länder gelten eigene Gesetze, im Einzelfall entscheidet deine Besoldungs- und Versorgungsstelle.

Das ist keine Steuerberatung, den Einzelfall klärst du mit einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder deinem Finanzamt.